Welche Art der Übernachtungen sind derzeit dennoch erlaubt?
Laut der Corona-Verordnung sind Übernachtungen in Baden-Württemberg (Sitz der Villa Fink) zu dienstlichen, geschäftlichen und in Härtefällen auch zu privaten Zwecken erlaubt. Ein Dokument mit Auslegungshinweisen finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Auslegungshinweise_zur_Corona-Verordnung.pdf
Was aber sind besondere Härtefälle, die eine private Übernachtung erlauben?
Hierzu zählen z.B. Krankenbesuche und wichtige Familienbesuche. (Quelle: Tourismusnetzwerk BW, https://bw.tourismusnetzwerk.info/2020/03/20/faq-zur-corona-verordnung-coronavo/?utm_source=newsletter&utm_medium=e-mail&utm_campaign=tn-newsletter