Corona Beschränkungen Stand 01.04.2022

Liebe Gäste,

wie Sie sicherlich es schon aus der Presse entnehmen konnten, werden ab Sonntag, dem 03. April 2022 fast alle Beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufgehoben. Die Landesregierung Baden-Württemberg setzt damit das neue Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung um.

Zum jetzigen Zeitpunkt plant das Land auch nicht von der neuen Hotspot-Regelung Gebrauch zu machen. Dies können Sie der Pressemitteilung entnehmen: Eckpunkte der Corona-Strategie festgelegt: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)

Ab Sonntag entfallen somit die Zugangsbeschränkungen sowie die Maskenpflicht in Innenräumen. Masken sind dann nur noch in medizinischen Betrieben (Arztpraxen, Krankenhäuser, etc.) und öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. In allen anderen Bereichen setzt die Landesregierung auf die Eigenverantwortung der Bürger und spricht nur noch eine Empfehlung aus. Es kann dennoch vorkommen, dass Betriebe/Unternehmen weiterhin an Beschränkungen festhalten möchten. Dies fällt dann unter das Hausrecht des jeweiligen Betriebes.

Die Bestimmungen der Arbeitsschutzverordnung (vom 21.03.2022) gelten weiterhin.

Sollten sich doch irgendwelche Änderungen ergeben, werden wir Sie darüber wir gewohnt informieren.

Neue Corona Verordnung 23.02.2022 in BW

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung erneut angepasst. Die Änderungen gelten ab morgen (23.02.2022).

Es gilt im Land wieder die Warnstufe (statt Alarmstufe) und die 3G-Regelung ersetzt in vielen Bereichen die 2G-Beschränkungen. Dazu zählen etwa die Bereiche Gastronomie, Veranstaltungen oder Kultur, Freizeit, Messen, Bildung und körpernahe Dienstleistungen. Im Anhang bzw. unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf finden Sie den entsprechenden Überblick. Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die Homeoffice-Pflicht und 3G-Regelung gemäß des Infektionsschutzgesetzes. Diese Pflichten könnten ab dem 20. März wegfallen.

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Corona-Regeln ab 4. Dezember 2021

Es gibt wieder Neuerungen in der Corona-Verordnung. In Kürze die wichtigsten Änderungen aus unserem Bereich:

  • In der Gastronomie gilt „2G-Plus“, dies gilt auch für die Hotelgastronomie.
  • In Beherbergungsbetrieben gilt weiterhin „2G“. Ausnahme gibt es für geschäftliche und dienstliche Reisen, dort gilt 3G für die Übernachtung (nicht für den Frühstücksraum, dort gilt wie überall in der Hotelgastronomie 2G-Plus)
  • Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit.
  • seit 02.12.2021 reicht der gelbe Impfpass nicht mehr als Nachweis-Dokument aus, sondern es gilt nur noch der Nachweis mit QR-Code (entweder digital oder on Papierform).

Eine komplette Übersicht zu allen Lebensbereichen finden Sie im Anhang und auf der Kinzigtal-Website: Corona | schwarzwald-kinzigtal.info. Hier finden Sie auch Informationen zu Testmöglichkeiten in der Region.

Ausführliche FAQs finden Sie hier: FAQ Corona-Verordnung: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)

CORONA Arlarmstufe II in Baden-Württemberg

Ab heute (Mittwoch, 24.11.2021) tritt die Corona-Alarmstufe II in ganz Baden-Württemberg in Kraft mit neuen Änderungen.
  Was bedeutet das für Sie als Gast?
  Es gilt nun die 2G-Regel (geimpft oder genesen).

Nicht immunisierte Gäste dürfen von uns nicht mehr beherbergt werden.

Aber Achtung: Davon ausgenommen sind dienstliche Übernachtungen oder besondere Härtefälle wie beispielsweise ein dringend notwendiger Arztbesuch. In diesen Ausnahmefällen muss ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorgelegt werden.

➔ In der Alarmstufe gilt für die zum Beherbergungsbetrieb gehörende Gastronomie im Freien 3G mit PCR-Test und in geschlossenen Räumen 2G.

➔ Die Corona-Regeln auf einen Blick finden Sie hier:
 Corona-Verordnung auf einen Blick 

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