Öffnungen ?

Liebe Gäste,

seit heute ist die neue Verordnung online: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Wenn die 7-Tage-Inzidenz in unserem Landkreis Rottweil an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt (Bundesnotbremse) und dies durch das örtliche Gesundheitsamt bekannt gegeben wird, gibt es neue Öffnungsschritte.

Hierbei sind die Hygieneanforderungen (§ 4 Corona-Verordnung) einzuhalten und es muss ein Hygienekonzept (§ 6 Corona-Verordnung) erstellt werden. Die Kontaktdaten der Gäste müssen dokumentiert werden, dies kann analog oder digital – beispielsweise über entsprechende Apps – geschehen (§ 7 Corona-Verordnung).

Wenn der Landkreis fünf Tage unter 100 liegt gilt folgendes:

  • Die Villa Fink darf wieder touristische Gäste empfangen. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.

Die 7-Tage-Inzidenz finden Sie hier: http://www.gesundheitsatlas-bw.de/dataviews/report/fullpage?viewId=212&reportId=66&geoId=1&geoReportId=380

Der Landkreis RW ist derzeit bei einer 7-Tage-Inzidenz von 173. Daher ist derzeit noch KEINE ÖFFNUNG möglich. Erst wenn wir an fünf Tagen unter 100 sind. Die Stadt Schramberg zählt leider nicht als Stadtkreis. Daher zählt für uns die 7-Tages-Inzidenz vom Landkreis Rottweil.

Es wird gerade geklärt, was mit den Gästen passiert, die bereits angereist sind und die Inzidenzzahl plötzlich über 100 steigt. Außerdem wird auch geklärt, was wir mit positiv getesteten Gästen machen müssen. Sobald wir hier eine Information erhalten lesen Sie es hier.

Bleiben Sie gesund!

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