Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung erneut angepasst. Die Änderungen gelten ab morgen (23.02.2022).
Es gilt im Land wieder die Warnstufe (statt Alarmstufe) und die 3G-Regelung ersetzt in vielen Bereichen die 2G-Beschränkungen. Dazu zählen etwa die Bereiche Gastronomie, Veranstaltungen oder Kultur, Freizeit, Messen, Bildung und körpernahe Dienstleistungen. Im Anhang bzw. unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf finden Sie den entsprechenden Überblick. Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die Homeoffice-Pflicht und 3G-Regelung gemäß des Infektionsschutzgesetzes. Diese Pflichten könnten ab dem 20. März wegfallen.