Corona-Regeln ab 4. Dezember 2021

Es gibt wieder Neuerungen in der Corona-Verordnung. In Kürze die wichtigsten Änderungen aus unserem Bereich:

  • In der Gastronomie gilt „2G-Plus“, dies gilt auch für die Hotelgastronomie.
  • In Beherbergungsbetrieben gilt weiterhin „2G“. Ausnahme gibt es für geschäftliche und dienstliche Reisen, dort gilt 3G für die Übernachtung (nicht für den Frühstücksraum, dort gilt wie überall in der Hotelgastronomie 2G-Plus)
  • Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit.
  • seit 02.12.2021 reicht der gelbe Impfpass nicht mehr als Nachweis-Dokument aus, sondern es gilt nur noch der Nachweis mit QR-Code (entweder digital oder on Papierform).

Eine komplette Übersicht zu allen Lebensbereichen finden Sie im Anhang und auf der Kinzigtal-Website: Corona | schwarzwald-kinzigtal.info. Hier finden Sie auch Informationen zu Testmöglichkeiten in der Region.

Ausführliche FAQs finden Sie hier: FAQ Corona-Verordnung: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)

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