Ab heute (Mittwoch, 24.11.2021) tritt die Corona-Alarmstufe II in ganz Baden-Württemberg in Kraft mit neuen Änderungen. Was bedeutet das für Sie als Gast? Es gilt nun die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Nicht immunisierte Gäste dürfen von uns nicht mehr beherbergt werden. Aber Achtung: Davon ausgenommen sind dienstliche Übernachtungen oder besondere Härtefälle wie beispielsweise ein dringend notwendiger Arztbesuch. In diesen Ausnahmefällen muss ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorgelegt werden. ➔ In der Alarmstufe gilt für die zum Beherbergungsbetrieb gehörende Gastronomie im Freien 3G mit PCR-Test und in geschlossenen Räumen 2G. ➔ Die Corona-Regeln auf einen Blick finden Sie hier: |
Corona-Verordnung auf einen Blick |
CORONA Arlarmstufe II in Baden-Württemberg
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