CORONA Arlarmstufe II in Baden-Württemberg

Ab heute (Mittwoch, 24.11.2021) tritt die Corona-Alarmstufe II in ganz Baden-Württemberg in Kraft mit neuen Änderungen.
  Was bedeutet das für Sie als Gast?
  Es gilt nun die 2G-Regel (geimpft oder genesen).

Nicht immunisierte Gäste dürfen von uns nicht mehr beherbergt werden.

Aber Achtung: Davon ausgenommen sind dienstliche Übernachtungen oder besondere Härtefälle wie beispielsweise ein dringend notwendiger Arztbesuch. In diesen Ausnahmefällen muss ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorgelegt werden.

➔ In der Alarmstufe gilt für die zum Beherbergungsbetrieb gehörende Gastronomie im Freien 3G mit PCR-Test und in geschlossenen Räumen 2G.

➔ Die Corona-Regeln auf einen Blick finden Sie hier:
 Corona-Verordnung auf einen Blick 

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