Neue Corona Verordnung in Baden-Württemberg

Liebe Gäste,

unser Land Baden-Württemberg hat eine neue Corona-Verordnung erlassen, welche seit Montag, 16. August gilt.

Die bisher geltenden Inzidenz-Stufen 1 – 4 fallen komplett weg und werden durch die neue „3G-Regel“ (Geimpft, Genesen, Getestet) ersetzt.

Die 3G-Pflicht gilt für u. a. folgende Bereiche:

-Gastronomische Angebote in Innenräumen (Ausnahme bei To-Go-Angeboten, bei Außengastronomie kein 3G-Nachweis erforderlich)

-Beherbergungsbetriebe jeglicher Art (auch Dauercamper und kostenpflichtige Wohnmobil-Stellplätze)

Von der Testpflicht befreit sind Kinder und Schüler*innen (Kinder bis einschließlich 5 Jahren, Sechs- und Siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie Berufsschulen. Hier erfolgt der Nachweis durch einen Schülerausweis.)

Die Betreiberinnen und Betreiber der Einrichtungen sind zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- und Genesenennachweise verpflichtet.

Über folgenden Link gelangen Sie zur aktuellen Verordnung: Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de) .

Die FAQs finden Sie hier: FAQ Corona-Verordnung: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)

Darüber hinaus gilt weiterhin eine Dokumentationspflicht der Kontaktdaten sowie eine Maskenpflicht in Innenräumen und im Freien, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Bleiben Sie gesund!

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