Archiv für den Monat: Dezember 2020

Die neue Verordnung für Weihnachten ist da!

Liebe Gäste,

endlich ist die neue Verordnung da. Für Weihnachten wurde folgendes geregelt:

Über die Weihnachtsfeiertage sind entgeltliche Übernachtungsmöglichkeiten zum Zweck der Familienbesuche als private Härtefälle zulässig.

Das heißt wir dürfen vom 24.-26. Dezember Übernachtungen annehmen, wenn jemand seine Familie besuchen kommt und nicht bei der Familie unterkommen kann oder möchte. Nur Familienbesuche sind erlaubt. Urlaub über Weihnachten ist untersagt.

Außerhalb dieses Zeitraums gilt ein Beherbergungsverbot für Übernachtungsangebote gegen Entgelt, mit Ausnahme von notwendigen geschäftlichen oder dienstlichen Übernachtungen.

Buchen Sie also gerne Ihren Familienbesuch über Weihnachten oder Ihre geschäftliche/dienstliche Übernachtung.

Wir wünschen schönen Weihnachten!