Archiv für den Monat: April 2020

Wir werten unsere Villa Fink mit erlaubter Videoüberwachung auf!

24h video

Lange haben wir hin und her überlegt…. sollen wir – sollen wir nicht…  nun ist die Entscheidung gefallen! Bald wird unsere Villa Fink mit einer Video- oder Kameraüberwachung ausgestattet sein. Wir investieren in die Sicherheit unserer Gäste!

Wir beschränken uns auf die vom Gesetzgeber erlaubten Bereiche und beachten die Vorgaben von Persönlichkeitsrecht und Datenschutz! Auch unsere Gäste wünschen sich das. Das Sicherheitsgefühl erhöht sich deutlich und unsere Mieter auf Zeit fühlen sich bei uns geschützt und vor Gefahren sicher.

Übernachtungsverbot zu touristischen Zwecken verlängert bis 03. Mai 2020

Welche Art der Übernachtungen sind derzeit dennoch erlaubt?

Laut der Corona-Verordnung sind Übernachtungen in Baden-Württemberg (Sitz der Villa Fink) zu dienstlichen, geschäftlichen und in Härtefällen auch zu privaten Zwecken erlaubt. Ein Dokument mit Auslegungshinweisen finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Auslegungshinweise_zur_Corona-Verordnung.pdf

Was aber sind besondere Härtefälle, die eine private Übernachtung erlauben?

Hierzu zählen z.B. Krankenbesuche und wichtige Familienbesuche. (Quelle: Tourismusnetzwerk BW, https://bw.tourismusnetzwerk.info/2020/03/20/faq-zur-corona-verordnung-coronavo/?utm_source=newsletter&utm_medium=e-mail&utm_campaign=tn-newsletter